Diese Webseite ist eine rein private Seite und dient ausschliesslich persönlichen und familiären Zwecken.
Nach dem deutschen Gesetz (ehemals Telemediengesetz - TMG, seit Mai 2024 Digitale-Dienste-Gesetz - DDG) sind rein private Webseiten von der Impressumspflicht befreit.
Hinweis:
Sobald eine Webseite „geschäftsmäßig“ betrieben wird, ist ein Impressum Pflicht (§ 5 DDG). Das ist viel früher der Fall, als die meisten denken. Es reicht bereits aus, wenn Sie Bannerwerbung schalten, Affiliate-Links nutzen, Dienstleistungen anbieten oder auch nur ein Google-AdSense-Fenster eingebunden haben.
Redaktionelle Inhalte: Veröffentlichen Sie journalistische oder redaktionelle Inhalte, die zur Meinungsbildung beitragen (z. B. politische Blogs oder regelmäßige Nachrichtenseiten), greift ohnehin die Impressumspflicht nach dem Medienstaatsvertrag (MStV).
Hohes Abmahnrisiko: Die Gerichte legen den Begriff „privat“ sehr eng aus. Ein fehlendes Impressum bei einer Webseite, die rechtlich als geschäftsmäßig eingestuft wird, kann teure Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.